- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
- Siebter Abschnitt: Besondere Vorschriften zur Durchführung und Umsetzung international-privatrechtlicher Regelungen der Europäischen Union
- Drittes Kapitel: Angleichung; Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens
Art 49 BGBEG
(Änderung anderer Vorschriften)